Photovoltaik Förderungen in Baden-Württemberg 8 Möglichkeiten, wie Sie Geld sparen und der Umwelt etwas Gutes tun
Bei uns dreht sich alles um die Sonne – genauer gesagt um das, was sie uns kostenlos liefert: Energie! Klimaschutz wird immer wichtiger und wir alle sind dazu aufgerufen, innovative Wege zu finden, um unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Photovoltaik ist dafür eine ideale Lösung! Denn diese Technologie senkt nicht nur Ihre Energiekosten, sondern reduziert auch die Umweltbelastung.
Zusätzlich gibt es für Photovoltaik aktuell einige spannende Fördermöglichkeiten, die eine finanzielle Erleichterung bieten und somit die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage vereinfachen. Welche das sind, was genau zu welchen Bedingungen gefördert wird und wo Sie die jeweilige Förderung beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Neue PV-Förderung für Herbst 2023 angekündigt
Die Anschaffung einer Kombilösung bestehend aus einer Photovoltaikanlage, einem Batteriespeicher sowie einer Wallbox wird zukünftig vom Verkehrsministerium mit bis zu 10.200€ gefördert. Ab dem 26.09.2023 können Bürgerinnen und Bürger, die ein E-Auto besitzen, ihre Anträge über die KfW stellen.
Update 01.10.2023: Das verfügbare Kontingent der Förderung ist bereits aufgebraucht. Vorausichtlich wird Anfang 2024 ein neues Kontingent freigegeben. Schreiben Sie uns jetzt, damit Sie im Januar die Förderung sichern können!
Photovoltaik Förderungen 2023 für BW & bundesweit
Förderung | Was wird gefördert? | Wie hoch ist die Förderung? | |
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BW | Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ |
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Darlehen mit effektivem Jahreszins ab 4,20 % |
„Stuttgarter Solaroffensive“ |
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jeweils unterschiedlich – mehr Details | |
Klimafreundlich wohnen Freiburg |
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jeweils unterschiedlich – mehr Details | |
DE | Gesetzliche Einspeisevergütung |
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jeweils unterschiedlich – mehr Details |
0 % MwSt. & Einkommenssteuer- befreiung |
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Mehr Details | |
KFW Kredit “Erneuerbare Energien” |
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Darlehen ab einem effektiven Jahreszins von 4,75 % | |
Neu: Förderung für Photovoltaik Kombilösungen |
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bis zu 10.200€ – Mehr Details | |
BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) |
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Mehr Details |
Inhaltsverzeichnis
- Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“
- Stuttgarter Solaroffensive
- Klimafreundlich wohnen Freiburg
- Gesetzliche Einspeisevergütung
- 0 % MwSt. & Einkommenssteuer- befreiung
- KFW Kredit “Erneuerbare Energien”
- Neu: Förderung für Photovoltaik Kombilösungen
- BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Nun lautet die Frage: Welche Förderung passt am besten zu Ihnen? Und wie gehen Sie vor, wenn Sie die optimale Möglichkeit für sich gefunden haben? Im Nachfolgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Möglichkeiten näher und gehen dabei auf die Voraussetzungen und die genaue Umsetzung ein.
Wir beginnen mit den ersten 3 Förderprogrammen, die nur für Baden-Württemberg gelten:
1. Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“
Seit Mai 2022 gilt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW), das den Bau von Photovoltaikanlagen für alle Neubauten vorschreibt. Seit Januar 2023 gilt diese Regelung auch für umfassende Dachsanierungen. Das bedeutet: Wenn Sie einen Hausbau planen oder Ihr Dach sanieren möchten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Doch es gibt nicht nur Vorschriften, sondern auch eine passende finanzielle Erleichterung: das neue Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“.
Im Rahmen dieses Programms werden der Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen an privaten Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten gefördert. Dabei ist egal, ob die Anlagen an Fassaden, auf Garagen, Dächern, Carports oder Freiflächen installiert werden.
- mindestens eine der Wohneinheiten muss selbst genutzt werden,
- das Gebäude muss sich in Baden-Württemberg befinden und
- die Photovoltaikanlage wird von einem Fachunternehmen eingebaut.
Die Verwendung des erzeugten Stroms beeinflusst die Förderung übrigens nicht: Er kann selbst genutzt oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Förderung ist somit kompatibel mit der gesetzlichen Einspeisevergütung. Zudem kann sie auch für die Erweiterung oder Modernisierung bestehender Photovoltaikanlagen genutzt werden.
- Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher
- Planung
- erforderliche Baumaßnahmen
- Installation und Anschluss
- Sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und Wallboxen
- Förderkredit ab 5.000 Euro
- effektiver Jahreszins ab 4,20 %
- Kreditlaufzeit von 10, 20 oder 30 Jahren, tilgungsfrei für 1 bis 5 Jahre
- Sollzinsbindung von 10 Jahren
Ganz einfach: von Ihrer Hausbank. Sie übernimmt die Beratung sowie alle weiteren Formalitäten. Sie stellen dort einen Antrag und schließen auch den Kreditvertrag ab. Die Auszahlung des Förderdarlehens erfolgt dann ebenfalls durch Ihre Hausbank. Weitere Informationen finden Sie hier.
2. Stuttgarter Solaroffensive
Die Stuttgarter Sorlaroffensive ist ein wichtiger Schritt der Landeshauptstadt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Über 15 Millionen Euro stehen dafür aus dem beeindruckenden Aktionsprogramm Klimaschutz „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ für die Jahre 2020 bis 2023 zur Verfügung. Ziel ist es, die Bemühungen im Klimaschutz zu verstärken und Stuttgart bis 2035 klimaneutral zu machen.
Besonders der Gebäudesektor ist dabei wichtig. Und nicht nur Energieeinsparungen und die Steigerung der Energieeffizienz sind von entscheidender Bedeutung, sondern auch der Ausbau erneuerbarer Energien. Dabei geht die Stadt Stuttgart selbst mit gutem Beispiel voran und plant, bis 2025 alle Schulen und bis 2023 alle Gebäude (sofern technisch möglich) mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Gebäudeeigentümer
- Mieter
- Pächter
- Anlagenbetreiber
Achtung: Die Stuttgarter Solaroffensive gilt nur für Gebäude in Stuttgart.
Was wird konkret gefördert?
Hier werden Sie umfangreich unterstützt: Die Förderungen umfassen die Kosten für Elektroinstallationen, Gerüstarbeiten, Statikprüfungen und Dachbaumaßnahmen. Gerade diese Positionen sind besonders kostenintensiv und schrecken häufig vor der Anschaffung einer PV-Anlage ab.
Die Förderung der Stuttgarter Solaroffensive soll dabei helfen, diese Hürden zu überwinden und zu nachhaltigem Handeln zu ermutigen. Besonders auch bei Mieterstromanlagen, die ein besonderes Messkonzept erfordern, reduziert die Solaroffensive den finanziellen Aufwand.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe der Anlage ab – für jedes Kilowatt-Peak (kWp) beträgt der maximale Fördersatz bis zu 350 Euro. Wird Photovoltaik über eine Dachbegrünung oder an der Gebäudefassade installiert, steigt der Fördersatz auf bis zu 450 Euro je kWp.
Achtung: Die Kosten für Photovoltaikmodule selbst sind nicht förderfähig.
Förderung für steckerfertigen PV-Anlagen (Balkonmodule)
Für alle, die keinen eigenen Dachzugang für die Nutzung von Solarenergie haben, bieten Balkonmodule eine großartige Möglichkeit, trotzdem von der Technologie zu profitieren.
- Die Installation von Balkonmodulen wird mit 200 Euro für die Anschlusskosten je Anlage bezuschusst.
Die Förderung betrifft netzdienliche Stromspeicher, die den Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen erhöhen.
- Die Fördersätze basieren auf der installierten Speicherkapazität. Sie erhalten bis zu 300 Euro pro kWh.
Sie möchten eine vorgelagerte Ladeinfrastruktur für Ihr E-Fahrzeug in Verbindung mit einer PV-Anlage installieren? Auch das wird unterstützt!
- Für eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, erhalten Sie bis zu 1.000 Euro.
Dabei werden Kosten für Kabeltrassen, Unterverteilungen, Zähler- und Schaltschränke sowie netzdienliches Lastmanagement ebenso unterstützt.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Sehr wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Die Bewilligungsstelle entscheidet dann über die Förderzusage.
Die Anträge können unkompliziert über das städtische Service-Angebot gestellt werden. Dazu registrieren Sie sich hier und folgen der Anleitung im Menü. Weitere Informationen zum Förderungsprogramm “Stuttgarter Solaroffensive” erhalten Sie hier.
3. Klimafreundlich wohnen in Freiburg
Auch die Stadt Freiburg hat sich dem Ziel verschrieben, die CO₂-Emissionen aus ihren Gebäuden nachhaltig zu verringern. Seit dem Jahr 2002 unterstützt die Stadt Freiburg daher private Hausbesitzer finanziell bei der energetischen Sanierung und Modernisierung ihrer Wohngebäude im Stadtgebiet. Zusätzlich bietet sie kostenlose Erstberatungen zu allen Aspekten der Baumaßnahmen an.
Die Förderung der Stadt umfasst insgesamt drei wichtige Bereiche:
- die optimale Dämmung der Gebäudehülle,
- eine effiziente und erneuerbare Heizung und Lüftung sowie
- die Stromerzeugung mittels Photovoltaik.
Für alle drei Bereiche stehen eine Vielzahl an Beratungsangeboten zur Verfügung, die kostenlos angeboten oder stark bezuschusst werden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Gebäude umweltfreundlich zu sanieren und so aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
Im speziellen Bereich Photovoltaik fördert die Stadt Freiburg folgende Bereiche:
Wenn Sie in Freiburg leben, sich für Photovoltaik interessieren und mehr darüber erfahren möchten, können Sie eine kostenlose und unabhängige Beratung nutzen. Die Beratungssitzungen werden von erfahrenen Photovoltaik-Experten durchgeführt, die sowohl technisches als auch wirtschaftliches Wissen mitbringen. Informationen zur kostenlosen Online-Beratung finden Sie hier.
Für Ihre erste Steuererklärung nach der erfolgreichen Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage erhalten Sie eine Unterstützung in Form von 500 € für eine Steuerberatung. Achtung jedoch: Die Unterstützung läuft zum 31.12.2023 aus!
Um die Nutzung von großflächigen Photovoltaikanlagen zu fördern, werden gezielt Anlagen unterstützt, die groß dimensioniert sind und eine umfangreiche Fläche abdecken. Die Mindestanforderungen richten sich nach den Vorgaben der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPF-VO) des Landes. Sofern Sie diese erreicht haben, dürfen Sie sich auf eine Förderhöhe von 150 Euro pro kWp freuen. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, wobei die Mindestförderung bei 200 Euro liegt.
Was wird gefördert und welche Voraussetzung gibt es:
- Der Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder Fassaden von bestehenden Gebäuden wird gefördert.
- Die geförderte Anlage muss eine Neuanlage auf einem bestehenden Gebäude mit Baugenehmigung vor dem 31.12.2021 sein.
Nicht nur in Stuttgart, sondern auch in Freiburg haben Mieter, die sich keine PV-Anlage auf Ihrem Dach installieren können, Grund zur Freude: Die Stadt Freiburg fördert diese Option ebenfalls und gewährt einen pauschalen Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Anlage und Antragsteller.
Nähere Informationen, detaillierte Förderbedingungen sowie die entsprechenden Online-Anträge finden Sie hier.
Nun kommen wir zu den bundesweiten Förderungen für PV-Anlagen.
4. Gesetzliche Einspeisevergütung (neu: EEG 2023)
Das EEG hat eine Neuauflage bekommen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seit Januar 2023 gilt das neue EEG 2023 vollständig und beinhaltet die folgenden spannnden Änderungen für Photovoltaik-Betreiber:
Höhere Einspeisung möglich
Die bisherige Begrenzung auf maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung für die Einspeisung ins Netz entfällt für neue Anlagen seit 2023. Dies gilt ebenfalls für Bestandsanlagen bis 7 kWp, während ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp die Begrenzung beibehalten müssen.
Vereinfachung für bestehende Anlagen
Eine der wichtigsten Erleichterungen ist die Streichung der EEG-Umlage. Die Abrechnung beim Stromverkauf wird durch diesen Schritt deutlich vereinfacht. PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, behalten jedoch ihre ursprünglichen Vergütungssätze, während neue Anlagen von den neuen Sätzen profitieren.
Neue Vergütungssätze
Das EEG 2023 definiert neue Vergütungssätze für seit Juli 2022 in Betrieb genommene Anlagen. Die Vergütung hängt von der Art der Anlage ab: Eigenversorgung oder Volleinspeisung. Für Anlagen bis 10 kWp bei Eigenversorgung beträgt die Vergütung 8,2 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung erhalten Anlagen bis 10 kWp 13 Cent pro kWh.
Hinweis: Sollten Sie in anderen Informationsquellen Vergütungssätze von 13,4 bzw. 8,6 Cent pro Kilowattstunde für die bis 10 kWp-Klasse finden, handelt es sich hierbei um die sogenannten „anzulegenden Werte“. Diese Werte kommen nur infrage, wenn Sie als Anlagenbetreiber den erzeugten Strom direkt an einen Vermarkter verkaufen. Allerdings ist dies bei kleinen PV-Anlagen in der Regel nicht relevant, da sich der Verkauf an einen Vermarkter meist nicht lohnt.
Grundsätzlich fallen bei der Installation einer PV-Anlage einige bürokratische Schritte an, durch die Sie aber automatisch die Einspeisevergütung erhalten. Zunächst müssen Sie die Anlage sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Der Netzbetreiber überprüft daraufhin das Netz auf seine Kapazität zur Aufnahme des erzeugten Stroms. Die Festlegung der Einspeisevergütung erfolgt dann im Rahmen dieser Anmeldung.
Wichtig ist, dass Ihre PV-Anlage über ein Netzeinspeisegerät (NEG) verfügt, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Das NEG hat eine ähnliche Funktion wie ein Wechselrichter, aber mit weiteren Aufgaben. Es wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um und überwacht zudem das Einspeisen in das öffentliche Netz.
5. Keine Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen & Einkommensteuerbefreiung für ausgewählte PV-Anlagen
Bis Ende 2022 galt für den Kauf einer Solaranlage eine Mehrwertsteuer von 19 % – ähnlich wie für viele andere Waren. Jedoch wurde mit dem neuen Jahressteuergesetz (JStG 2022) die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen abgeschafft und durch einen Nullsteuersatz von 0 % ersetzt. Dies bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr für den Erwerb einer PV-Anlage anfällt. Diese Steuerbefreiung gilt sogar für PV-Anlagen mit einer Leistung von über 30 kWp.
Einkommensteuerbefreiung für ausgewählte PV-Anlagen
Zusätzlich zur Nullsteuer wurde im Jahressteuergesetz 2022 die Einkommensteuer für bestimmte PV-Anlagen abgeschafft. Diese Regelung betrifft PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kWp sowie PV-Anlagen auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, sofern sie eine Leistung von 15 kWp pro Einheit aufweisen.
Diese Einkommensteuerbefreiung gilt bereits für das gesamte Jahr 2022 und unabhängig davon, wie der erzeugte Strom verwendet wird – sei es für die Einspeisung ins Netz, das Laden eines E-Autos oder die Versorgung von Mietern. Dies erleichtert die Anschaffung und den Betrieb kleinerer PV-Anlagen erheblich und reduziert steuerliche Hürden.
6. KFW Kredit “Erneuerbare Energien”
- Unternehmen aus dem In- und Ausland
- Öffentliche Einrichtungen, Vereine und ähnliche Organisationen
- Privatpersonen
- Selbstständige & Freiberufler
Sie können die Förderung der KFW umfangreich in Anspruch nehmen. Denn es werden alle Kosten rund um:
- Planung,
- Projektierung,
- Installation,
- Errichtung,
- Erweiterung
- und Erwerb
… gefördert und umfasst PV-Anlagen (inkl. Speicher) auf Dächern, Fassaden oder freien Flächen.
Die Zinssätze beginnen ab einem effektiven Jahreszins von 4,75 %. Die aktuellen Konditionen finden Sie hier. Beachten Sie: Ihr persönlicher Zinssatz wird von Ihrer Bank auf Basis Ihrer finanziellen Situation, Sicherheiten und Standort ermittelt.
Mit dem Kredit aus KfW 270 können Sie bis zu 100 % der Kosten für Ihre Investition abdecken. Die maximale Kreditsumme beträgt 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Sie können entscheiden, ob Sie den Kredit in einer Summe oder in Teilen abrufen. Innerhalb von 12 Monaten nach der Kreditzusage muss der Kredit jedoch komplett genutzt sein.
Hinweis: Die KFW-Förderung lässt sich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren.
Den KFW-Kredit beantragen Sie nicht selbst bei der KFW, sondern über Ihre Hausbank. Sie können jedoch den KFW-Förderassistenten nutzen, um den Antrag schon einmal vorzubereiten. Dies vereinfacht das spätere Gespräch bei Ihrer Bank. Den weiteren Prozess übernimmt Ihre Bank, bzw. Ihr Finanzierungspartner für Sie.
7. Neu: Förderung für private Ladestationen ab Herbst 2023
Falls Sie ein Elektroauto haben oder planen, sich eines anzuschaffen, dürfen Sie sich auch hier über Unterstützung freuen. Denn im Herbst 2023 wird ein neues KfW-Förderprogramm ins Leben gerufen, das eine umfassende Unterstützung für Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher bietet. Hierbei sollen Fördermittel von bis zu 500 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Das angedachte KfW-Programm zielt darauf ab, die Eigenstromnutzung beim Laden in privaten Wohngebäuden auszubauen. Daher steht die Förderung im Zusammenhang mit der Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Speicher. Voraussetzung für die Förderung ist der Besitz eines Elektroautos.
Sie können Fördersummen von bis zu 10.200€ zur Errichtung Ihrer persönlichen Energieunabhängigkeitslösung erhalten. Das Verkehrsministerium rechnet jedoch mit einer Vielzahl von Anträgen aus privaten Haushalten.
Mit diesen neuen Fördermaßnahmen nimmt der Bund erneut die Förderung von Ladestationen auf. Das frühere KfW-Förderprogramm aus dem Jahr 2020 akzeptiert seit Oktober 2021 keine neuen Anträge mehr.
8. BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Sofern Ihre neue PV-Anlage nicht ausschließlich zur Stromerzeugung, sondern auch zur Wärmeversorgung dienen soll, steht Ihnen diese Fördermöglichkeit ebenfalls zur Verfügung.
Hinweis: Photovoltaikanlagen, die nur für die Stromerzeugung genutzt werden, sind in der BEG nicht förderfähig!
Grundsätzlich sind Anlagen in der BEG nicht förderfähig, wenn für diese eine Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Ausgenommen davon sind photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren). Diese können trotz anderer Förderungen in der BEG gefördert werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Die Rechnung für PVT-Kollektoren darf die Kosten für Montage und Inbetriebnahme einschließen und die installierte PV-Leistung in kWp (elektrisch) sollte auf der Rechnung stehen. Von den Kosten wird ein fester Betrag von 1.500 €/kWp der installierten PV-Leistung der PVT-Kollektoren abgezogen. Dieser Betrag umfasst alle notwendigen Komponenten und Einbauleistungen für die Stromerzeugung. Kosten für Stromspeicher sind von dieser Berechnung ausgenommen.
Berechnungsbeispiel für PVT mit 20 kWp (elektrisch) |
|
Komponente / Leistung |
Kosten |
Module |
20.000 € |
Wechseltrichter |
5.000 € |
Batteriespeicher* |
20.000 € |
Einbau / Installation |
9.000 € |
Sonstige Kosten (z. B. Zähler, Halterung, Kabel, Rohrleitungen) |
3.000 € |
Gesamtkosten |
57.000 € |
Davon förderfähig* |
Gesamtkosten (außer Batteriespeicher) abzüglich Pauschale in Höhe von 1.500 €/kWp |
* Die Kosten des Stromspeichers sind nicht förderfähig. |
Guter Ausblick für Balkonmodule: “Solarpaket I” – Erleichterung der Bürokratie
Zum Abschluss gibt es noch eine gute Nachricht für diejenigen, die sich keine PV-Anlage anschaffen können: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat einen Gesetzentwurf für ein „Solarpaket I“ vorgestellt, das den Fokus auf die Vereinfachung der Installation für Balkonmodule – oder sogenannte “Balkon-Kraftwerke” legt.
Zukünftig soll für die Installation nur noch eine Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein, wodurch die Hürden für Privatpersonen gesenkt werden. Dies soll auch für Mieter und Wohnungseigentümer gelten, die Steckersolargeräte installieren möchten.
Es ist angedacht, dass bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich für die Vergütung von Solar-Dachanlagen zugelassen werden. Dadurch wird der Verkauf von Strom aus Solarpanels auch für Eigentümer möglich, deren Gebäude nicht innerhalb eines Bebauungsplans oder eines bebauten Ortsteils liegen.
Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland voranzutreiben und die Teilnahme an der Energiewende durch möglichst viele Privatpersonen zu stärken.
Gemeinsam in eine sonnige Zukunft starten – ehoch7: Ihr Experte für Photovoltaikanlagen
Es gibt viele Fördermöglichkeiten und unzählige weitere Aspekte, die bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage berücksichtigt werden müssen. Doch damit sind Sie nicht allein. Von der Beratung, über die Antragstellung bis hin zur finalen Umsetzung begleiten wir Sie mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um alle Details zu besprechen und Ihre Fragen zu klären. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur eigenen nachhaltigen Energiequelle zu begleiten!
FAQ
Inhaltsverzeichnis
- Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“
- Stuttgarter Solaroffensive
- Klimafreundlich wohnen Freiburg
- Gesetzliche Einspeisevergütung
- 0 % MwSt. & Einkommenssteuer- befreiung
- KFW Kredit “Erneuerbare Energien”
- Neu: Förderung für Photovoltaik Kombilösungen
- BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)