Skip to main content

Kombi-Förderung für PV-Anlagen, Speicher und Wallboxen

Wie profitiere ich am besten?
Quelle: NVB Stocker – stock.adobe.com

Kombi-Förderung für PV-Anlagen, Speicher und Wallboxen:
Wie profitiere ich am besten?

Quelle: NVB Stocker – stock.adobe.com
Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing kündigt Förderung für Kombi-Paket bestehend aus PV-Anlagen, Speicher und Ladestationen an: 500 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Seit kurzem sind Details zum Startzeitpunkt, der Förderhöhe sowie den zu beachtenden Bedingungen bekannt.

Das Kombi-Paket auf einen Blick:

Die Anschaffung einer Kombilösung bestehend aus einer Photovoltaikanlage, einem Batteriespeicher sowie einer Wallbox wird zukünftig vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit bis zu 10.200€ gefördert. Ab dem 26.09.2023 können Bürgerinnen und Bürger, die ein E-Auto besitzen, ihre Anträge über die KfW stellen.

Update 01.10.2023: Das verfügbare Kontingent der Förderung ist bereits aufgebraucht. Vorausichtlich wird Anfang 2024 ein neues Kontingent freigegeben. Schreiben Sie uns jetzt, damit Sie im Januar die Förderung sichern können!

Solarstrom für E-Fahrzeuge:
Neues Förderpaket ab Herbst 2023

Bundesverkehrsminister Volker Wissing kündigte auf der Ladeinfrastruktur-Konferenz 2023 ein neues Förderprogramm für Privathaushalte an: 500 Millionen Euro sollen klimaneutrale Mobilität attraktiver machen, insbesondere durch die Unterstützung des Zubaus von Photovoltaiklösungen bestehend aus Solarmodulen, Batteriespeicher und Ladestation.

Die drei Komponenten müssen zusammen angeschafft werden. Für den Investitionszuschuss ist es erforderlich, dass Sie bereits ein E-Auto besitzen oder verbindlich bestellt haben.

Details zur Förderung: bis zu 10.200€ Förderzuschuss möglich

Mit dem neuen Zuschussprogramm für Solaranlagen, Stromspeicher und Ladestationen soll eine dezentrale, netzschonende und klimafreundliche Ladeinfrastruktur in Deutschland ermöglicht werden. Was bedeutet das für Sie?

  • Der maximale Zuschuss für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems beträgt 10.200€.
  • Gefördert werden die Komponenten Photovoltaikanlage, Speichersystem und Ladestation. Diese müssen fabrikneu angeschafft werden und können nicht einzeln gefördert werden.
  • Der Förderantrag muss vor Beauftragung der Errichtung der Photovoltaiklösung gestellt werden. Bereits begonnene Maßnahmen können rückwirkend nicht gefördert werden.
  • Ab einer Anlagenleistung von 5 kWp [Kilowatt Peak] und einer Batteriespeicherkapazität von mindestens 5 kWh [Kilowattstunden] sowie einer Leistung der Ladestation ab 11 kW [Kilowatt] können leistungsabhängige Zuschüsse beantragt werden.
  • Bei Beantragung der Förderung müssen Sie im Besitz eines eigenen Elektrofahrzeuges sein oder dieses verbindlich bestellt haben. Der Nachweis hierfür ist spätestens bei Auszahlung der Förderung zu erbringen.
  • Der selbstproduzierte erneuerbare Strom soll vorrangig zur Beladung des Elektrofahrzeuges verwendet werden.
  • Andere öffentliche Fördermittel wie regionale Zuschüsse, Kredite und Zulagen können nicht kombiniert werden.

Förderrichtlinien und weitere Informationen finden Sie hier.

Machen Sie jetzt den Vorab-Check und sichern Sie sich schnellstmöglich Ihr persönliches Angebot inklusive maximaler Fördersumme

*“ zeigt erforderliche Felder an

Schritt 1 von 5

Bitte wählen Sie zutreffendes aus*

Ihre Ansprechpartnerin

Silvia Fronius ehoch7 GmbH

Silvia Fronius

Geschäftsführerin