Solaroffensive Stuttgart 2026: Was gefördert wird und wie der Antrag läuft
Die Solaroffensive Stuttgart 2026 erklärt: neue Richtlinie ab 1. Mai 2026, bis zu 300 € je kWp für Begleitmaßnahmen, 100 € je kWh Speicher, was entfallen ist und wie Antrag und Auszahlung ablaufen.
Die Solaroffensive ist das Förderprogramm der Stadt Stuttgart für Photovoltaik. Gefördert werden nicht die Module, sondern die Begleitmaßnahmen wie Gerüst, Zählerplatz, Statik und nötige Arbeiten an der Dachhaut. Seit dem 1. Mai 2026 gelten niedrigere Sätze: bis zu 50 % der Kosten, höchstens 300 € je kWp. Für einen Speicher, der mit einer neuen Anlage gebaut wird, gibt es 100 € je kWh. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge werden aber weiter angenommen, und laut Stadt können ab 2027 wieder Mittel ausgezahlt werden.
Verfasst vom ehoch7 Team, Ihrem Fachbetrieb für Photovoltaik aus Schönaich bei Stuttgart. Zuletzt aktualisiert: 23.09.2026. Alle Angaben beruhen auf der Förderrichtlinie der Stadt Stuttgart, gültig ab 1. Mai 2026. Was sonst für eine Solaranlage in Stuttgart gilt, von Stuttgart Netze bis zum Denkmalschutz, lesen Sie auf unserer Seite Photovoltaik in Stuttgart.
Was hat sich zum 1. Mai 2026 geändert?
Die Richtlinie vom 31. August 2023 ist außer Kraft. Das Prinzip bleibt gleich: Gefördert werden die Begleitmaßnahmen, nicht die Anlage selbst. Module, Montagesysteme und Wechselrichter waren schon bisher nicht förderfähig, jetzt ist auch ihre Montage ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Anträge, die seit dem 1. Mai 2026 eingehen, gilt außerdem:
- Die Sätze sind gesunken: höchstens 300 statt 350 € je kWp auf dem Dach und 400 statt 450 € je kWp an der Fassade oder über einem Gründach. Der Höchstbetrag je Antrag sinkt von 50.000 auf 30.000 €.
- Speicher werden wie bisher nur mit einer neuen Anlage gefördert, jetzt mit 100 statt 300 € je kWh, dafür bis 1,0 statt 0,8 kWh je kWp.
- Balkonkraftwerke fördert die Stadt nicht mehr, bisher gab es 200 € pauschal.
- Die Förderung von Ladeinfrastruktur entfällt. Sie galt ohnehin nur für Leitungen und Zählerschränke in Parkieranlagen von Gewerbe- und Mehrfamilienhäusern, Wallboxen selbst waren nie förderfähig.
- Der erhöhte Satz für Volleinspeiseanlagen ist entfallen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Gefördert werden die Nettokosten für Arbeiten, die für die Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage notwendig sind, einschließlich Planung und Inbetriebnahme:
- Ertüchtigung der Elektroinstallation und Einrichtung des Zählerplatzes, also alle Kosten auf der Wechselstromseite vom Wechselrichter bis zum Zählerplatz
- Gerüstarbeiten
- Prüfung der Statik durch einen Statiker und statische Ertüchtigung des Gebäudes
- Versetzen von Bauteilen, zum Beispiel SAT-Schüssel, Schneefanggitter oder eine Bestandsanlage
- Baumaßnahmen an der Dachhaut, zum Beispiel der Abbau eines Kamins
- Blitzschutz
- Funkrundsteuerempfänger
Für den höheren Satz über einem Gründach muss die Aufständerung in die Begrünung integriert sein, die Fläche unter den Modulen wird extensiv begrünt. Getrennte Bereiche für Solaranlage und Gründach reichen nicht.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
| Fördergegenstand | Förderung |
|---|---|
| Begleitmaßnahmen Dachanlage | bis 50 % der Kosten, höchstens 300 € je kWp |
| Begleitmaßnahmen Fassade oder über Gründach | bis 50 % der Kosten, höchstens 400 € je kWp |
| netzdienlicher Stromspeicher mit neuer Anlage | 100 € je kWh, höchstens 1 kWh je kWp |
| Zuschlag FamilienCard oder Wohngeld | plus 10 % auf die Gesamtförderung |
| Höchstbetrag je Antrag | 30.000 € für die Photovoltaik, für den Speicher laut Richtlinie 15.000 € (die Förderseite der Stadt nennt 10.000 €) |
| Balkonkraftwerk und Ladeinfrastruktur | seit 1. Mai 2026 keine Förderung |
Alle Sätze stehen unter einem Abminderungsfaktor, mit dem die Stadt die Förderung bei Bedarf absenken kann. Die Richtlinie setzt ihn zum Start auf 1,0.
Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus
Eine 10-kWp-Anlage auf einem Stuttgarter Satteldach mit 10-kWh-Speicher. Angenommen werden Begleitkosten von 1.500 € für das Gerüst, 2.500 € für den Zählerplatz und 400 € für die Statikprüfung, zusammen 4.400 € netto. Das sind Beispielwerte, die tatsächlichen Kosten hängen vom Haus ab.
- 50 % der Begleitkosten: 2.200 €, also unter der Obergrenze von 3.000 € für 10 kWp
- Speicher: 10 kWh mal 100 € = 1.000 €
- Förderung insgesamt: 3.200 €, mit FamilienCard oder Wohngeld 3.520 €
Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft: lohnt sich ein Antrag noch?
In der Regel ja. Die Stadt schreibt auf ihrer Förderseite mit Stand 6. August 2026: Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, der Förderantrag kann trotzdem eingereicht werden, nach der Umsetzung wird die Auszahlung beantragt, und weitere Fördermittel können ab 2027 wieder ausgezahlt werden. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Wer jetzt plant, stellt den Antrag also wie gewohnt vor der Beauftragung und erhält das Geld voraussichtlich später.
Antrag und Auszahlung Schritt für Schritt
Der wichtigste Punkt vorab: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Maßnahmen, die vorher beauftragt oder begonnen wurden, fördert die Stadt nicht. Zuständig ist das Amt für Umweltschutz.
Diese Unterlagen gehören zum Antrag
- Angebot des Fachbetriebs, in dem die förderfähigen Positionen klar und getrennt ausgewiesen sind
- aktuelle Fotos vom Dach und vom Zählerschrank
- Angebot für Statikprüfung oder Ertüchtigung, falls dafür Förderung beantragt wird
- schriftliche Zustimmung des Eigentümers, wenn Mieter oder Pächter die Anlage betreiben
- bei PV-Pflicht wegen Dachsanierung: Nachweis über die Mindestgröße der Pflichtanlage
- für den Speicher: Nachweis der nutzbaren Kapazität, etwa das Datenblatt
- FamilienCard oder Wohngeldbescheid, falls der Zuschlag beantragt wird
So läuft die Auszahlung
Die Auszahlung beantragen Sie spätestens ein Jahr nach dem Förderbescheid. Dazu gehören die Rechnungen mit ausgewiesenen Förderpositionen, das Inbetriebsetzungsprotokoll, Fotos von Anlage, Wechselrichter, Zählerschrank und gegebenenfalls Speicher sowie die Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister mit dem Status „in Betrieb“. Mehrkosten gegenüber dem Angebot erhöhen die bewilligte Förderung nicht.
PV-Pflicht und Solaroffensive: was zusammenpasst
Seit 2023 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht bei einer grundlegenden Dachsanierung. Anlagen oder Teile von Anlagen, die wegen einer Vorschrift ohnehin gebaut werden müssen, fördert die Solaroffensive nicht. Das gilt neben der Landespflicht auch für Vorgaben aus Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen oder Kaufverträgen. Wer mehr baut als vorgeschrieben, kann für den zusätzlichen Teil trotzdem Förderung erhalten. Deshalb verlangt die Stadt bei einer Pflicht den Nachweis der Mindestgröße.
Kombinieren mit anderen Programmen
Die Solaroffensive lässt sich mit Programmen von Bund und Land wie KfW oder L-Bank kombinieren, soweit diese das zulassen. Förderung aus anderen Programmen für denselben Zweck zieht die Stadt allerdings ab, sie muss beim Antrag angegeben werden. Innerhalb der Stadt Stuttgart sind die Fördertatbestände untereinander kombinierbar. Solarthermie fördert die Stadt nicht über die Solaroffensive, sondern über ihr Heizungsprogramm.
Wer berät neutral?
Das Energieberatungszentrum Stuttgart bietet Privatleuten mit einem Gebäude in Stuttgart eine kostenlose Photovoltaik-Beratung und außerdem einen PV-Check vorliegender Angebote. Dazu kommen die ehrenamtlichen SolarScouts, die das Amt für Umweltschutz koordiniert. Ob Ihr Dach geeignet ist, zeigt vorab der Solaratlas der Stadt Stuttgart.
Häufige Fragen zur Solaroffensive Stuttgart
Wie viel Förderung gibt es 2026 für Photovoltaik in Stuttgart?
Die Solaroffensive übernimmt bis zu 50 % der Kosten für Begleitmaßnahmen wie Gerüst, Zählerplatz und Statik, höchstens 300 € je kWp auf dem Dach und 400 € je kWp an der Fassade oder über einem Gründach. Dazu kommen 100 € je kWh für einen Speicher, der mit einer neuen Anlage gebaut wird.
Wird ein Balkonkraftwerk in Stuttgart noch gefördert?
Nein. Seit dem 1. Mai 2026 fördert die Stadt Stuttgart keine Balkonkraftwerke mehr. Auch die frühere Förderung von Leitungen für Ladepunkte in Parkieranlagen ist entfallen, Wallboxen selbst wurden nie gefördert.
Muss ich den Antrag vor dem Auftrag stellen?
Ja. Der Antrag muss beim Amt für Umweltschutz eingehen, bevor Sie den Auftrag vergeben. Bereits beauftragte oder begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Lohnt sich der Antrag, obwohl die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind?
In der Regel ja. Die Stadt nimmt Anträge weiter an, nach der Umsetzung beantragen Sie die Auszahlung. Laut Stadt können ab 2027 wieder Mittel ausgezahlt werden, einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.
Werden Module und Wechselrichter gefördert?
Nein. Module, Montagesysteme und Wechselrichter waren schon nach der Richtlinie von 2023 nicht förderfähig, seit Mai 2026 ist auch ihre Montage ausdrücklich ausgeschlossen. Gefördert werden nur die Begleitmaßnahmen.
Gilt die Solaroffensive für ganz Stuttgart?
Ja, für bauaufsichtlich genehmigte Gebäude im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart. Maßnahmen außerhalb der Gemarkung Stuttgart sind nicht förderfähig.
Fazit: Förderung einplanen, Reihenfolge einhalten
Die Solaroffensive ist 2026 kleiner als früher, aber gerade bei aufwendigen Stuttgarter Dächern mit Gerüst, neuem Zählerschrank oder Statikprüfung spürbar. Entscheidend ist die Reihenfolge: Angebot mit getrennt ausgewiesenen Förderpositionen, Antrag vor Auftrag, Montage, Auszahlung. Die Richtlinie verlangt, dass die förderfähigen Positionen im Angebot getrennt ausgewiesen sind. In unseren Angeboten für Stuttgart ist das Standard, und beim Förderantrag unterstützen wir Sie. Jetzt Angebot für Ihre Solaranlage in Stuttgart anfordern oder mehr über Photovoltaik in Stuttgart lesen.
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